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Beantragung einer LEI-Nummer

Beantragung

Allgemein

Zweigniederlassung

Investmentvermögen

Wenn das rechtlich selbständige Investmentvermögen nicht bei einem Registergericht eingetragen ist, muss das für die Verwaltung des Vermögens zuständige Unternehmen, z. B. die Kapitalverwaltungsgesellschaft im Beantragungsprozess angegeben werden. Für das verwaltende Unternehmen selbst – falls erforderlich – kann selbstverständlich ebenfalls ein LEI beantragt werden.

Ist das Investmentvermögen bei einem Registergericht eingetragen, z. B. ein geschlossener Fonds, muss ein LEI für eine Firma/Institution beantragt werden.

Mehr Informationen hinsichtlich der benötigten Dokumente für die LEI Beantragung für Investmentvermögen finden Sie unter: Welche Dokumente muss ich zur Beantragung eines LEI zur Verfügung stellen?