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Beantragung einer LEI-Nummer

Beantragung

Allgemein

Im LEI Auftragsprozess wird digital eine Bestätigung der Befugnis zur LEI Beantragung und Verwaltung mit Hilfe der von Ihnen zu tätigenden Angaben erstellt. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH behält sich vor, im Bedarfsfall eine persönliche Unterschrift bzw. unterschriebene Vollmachtsdokumente nachzufordern.

Für Rechtseinheiten, die im deutschen Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister bzw. im österreichischen Firmenbuch eingetragen sind, beschaffen wir den obligatorischen aktuellen Register-Auszug als zusätzlichen, kostenfreien Register-Service für Sie. Sie müssen keine weiteren Dokumente einreichen. Ist die Firma/Institution nicht in einem deutschen Register- bzw. Amtsgericht eingetragen, sind weitere Dokumente zur erfolgreichen Bearbeitung Ihres Auftrags erforderlich, die im Folgenden näher erläutert werden.

Sollte sich ihr Unternehmen in einem Konzernverhältnis befinden und mit einem direkten und/oder ultimativen Mutterunternehmen verbunden sein, benötigen wir Dokumente, die diese(s) Verhältnis(se) bestätigen. Akzeptierte Dokumente sind hier Jahres- und/oder Konzernabschlüsse, aus denen die verbundenen Unternehmen hervorgehen. Für im deutschen Handelsregister eingetragene Unternehmen sind diese Dokumente nicht erforderlich.

Firmen/Institutionen

Grundsätzlich wird immer ein Existenznachweis für die Angaben zu Ihrer Firma/Institution benötigt, welcher optimaler Weise zusätzlich Auskunft zu vertretungsberechtigte/n Person/en Ihrer Firma/Institution beinhaltet.

Diese Nachweise können je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Folgend werden zur Validierung geeignete Dokumente beispielhaft aufgeführt:

Registerauszug, Satzung, Gesellschaftervertrag, Gewerbeanmeldung, etc.

Ergänzend dazu kann es notwendig werden zusätzlich folgende beispielhafte Dokumente einzureichen, um Auskunft zu vertretungsberechtigte/n Person/en Ihrer Firma/Institution zu geben:

Vertretungsbescheinigung, Protokoll der Vorstandswahl, Bestellung der Geschäftsführung, etc.

Fonds bzw. Sondervermögen (nach deutschem Recht (KAGB))

Für Fonds bzw. Sondervermögen werden ein Verkaufsprospekt, eine Anlagestrategie oder die Vertriebsgenehmigung von der BaFin (oder eines sonstigen Registers) als Nachweisdokumente benötigt.

Einzelpersonen, die geschäftlich handeln

Grundsätzlich muss hier der geschäftliche Zweck bzw. die unternehmerische Absicht nachgewiesen werden, da nur in diesen Fällen ein LEI ausgestellt werden darf. Natürliche Personen ohne geschäftlichen Zweck bzw. unternehmerischer Absicht sind nicht LEI fähig.

Folgend werden zur Validierung geeignete Dokumente beispielhaft aufgeführt:

Gewerbeanmeldung, Eintragung der Berufskammer, etc.

Sollten Sie als natürliche Person unternehmerisch tätig, aber nicht registergeführt sein bzw. keiner berufsständischen Kammer angehören, wird zusätzlich zu Ihrer LEI Beantragung entweder eine Gewerbeanmeldung, ein Steuerfeststellungsbescheid oder einen Nachweis Ihrer Bank benötigt, dass Sie ein Geschäftskonto zur Abwicklung von LEI pflichtigen Transaktionen unterhalten.

Zweigniederlassung

Investmentvermögen