Eine LEI-Nummer können Sie bei einer Local Operating Unit oder einer LEI-Registrierungsstelle wie dem LEIReg beantragen.Nach erfolgreicher Registrierung können LEI-Anträge gestellt werden.Wie registriere ich mich?
Mit der Auswahl „Neuen LEI beantragen“ auf der Startseite des LEIReg oder über den Bereich „LEI Services“ können Sie für eine Firma oder Institution, ein Investmentvermögen oder eine Zweigniederlassung einen LEI beantragen. Nach Eingang Ihres LEI-Antrags werden Ihre angegebenen Daten anhand von ggf. einzureichenden Dokumenten geprüft.Welche Dokumente muss ich zur Beantragung eines LEI zur Verfügung stellen?
Der aktuelle Status Ihres Auftrags kann jederzeit unter „MEINE DATEN“ im Bereich „Auftragsverwaltung“ eingesehen werden.Nach erfolgreicher Prüfung wird der LEI vergeben und kann anschließend unter „MEINE DATEN“ im Bereich „LEIs/Datenverwaltung“ eingesehen und verwaltet werden.Weitere Informationen zur Registrierung und LEI-Beantragung finden Sie in unserer Checkliste zum Erhalt Ihres LEIs.
Das LEIReg ist für die Vergabe von LEIs in über 100 Ländern offiziell akkreditiert. Es existieren keine Einschränkungen bei den vom LEIReg ausgestellten LEIs. Diese sind nicht nur in Deutschland, sondern weltweit gültig.
Im LEI Auftragsprozess wird digital eine Bestätigung der Befugnis zur LEI Beantragung und Verwaltung mit Hilfe der von Ihnen zu tätigenden Angaben erstellt. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH behält sich vor, im Bedarfsfall eine persönliche Unterschrift bzw. unterschriebene Vollmachtsdokumente nachzufordern.
Für Rechtseinheiten, die im deutschen Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister bzw. im österreichischen Firmenbuch eingetragen sind, beschaffen wir den obligatorischen aktuellen Register-Auszug als zusätzlichen, kostenfreien Register-Service für Sie. Sie müssen keine weiteren Dokumente einreichen. Ist die Firma/Institution nicht in einem deutschen Register- bzw. Amtsgericht eingetragen, sind weitere Dokumente zur erfolgreichen Bearbeitung Ihres Auftrags erforderlich, die im Folgenden näher erläutert werden.
Sollte sich ihr Unternehmen in einem Konzernverhältnis befinden und mit einem direkten und/oder ultimativen Mutterunternehmen verbunden sein, benötigen wir Dokumente, die diese(s) Verhältnis(se) bestätigen. Akzeptierte Dokumente sind hier Jahres- und/oder Konzernabschlüsse, aus denen die verbundenen Unternehmen hervorgehen. Für im deutschen Handelsregister eingetragene Unternehmen sind diese Dokumente nicht erforderlich.
Grundsätzlich wird immer ein Existenznachweis für die Angaben zu Ihrer Firma/Institution benötigt, welcher optimaler Weise zusätzlich Auskunft zu vertretungsberechtigte/n Person/en Ihrer Firma/Institution beinhaltet.
Diese Nachweise können je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Folgend werden zur Validierung geeignete Dokumente beispielhaft aufgeführt:
Registerauszug, Satzung, Gesellschaftervertrag, Gewerbeanmeldung, etc.
Ergänzend dazu kann es notwendig werden zusätzlich folgende beispielhafte Dokumente einzureichen, um Auskunft zu vertretungsberechtigte/n Person/en Ihrer Firma/Institution zu geben:
Vertretungsbescheinigung, Protokoll der Vorstandswahl, Bestellung der Geschäftsführung, etc.
Für Fonds bzw. Sondervermögen werden ein Verkaufsprospekt, eine Anlagestrategie oder die Vertriebsgenehmigung von der BaFin (oder eines sonstigen Registers) als Nachweisdokumente benötigt.
Grundsätzlich muss hier der geschäftliche Zweck bzw. die unternehmerische Absicht nachgewiesen werden, da nur in diesen Fällen ein LEI ausgestellt werden darf. Natürliche Personen ohne geschäftlichen Zweck bzw. unternehmerischer Absicht sind nicht LEI fähig.
Folgend werden zur Validierung geeignete Dokumente beispielhaft aufgeführt:
Gewerbeanmeldung, Eintragung der Berufskammer, etc.
Sollten Sie als natürliche Person unternehmerisch tätig, aber nicht registergeführt sein bzw. keiner berufsständischen Kammer angehören, wird zusätzlich zu Ihrer LEI Beantragung entweder eine Gewerbeanmeldung, ein Steuerfeststellungsbescheid oder einen Nachweis Ihrer Bank benötigt, dass Sie ein Geschäftskonto zur Abwicklung von LEI pflichtigen Transaktionen unterhalten.
Die vollständige Einführung des LEI geschieht in mehreren Schritten. Schritt 1 beinhaltete lediglich die Identifizierung von Unternehmen. Im zweiten Schritt werden die sogenannten Level-2-Daten erhoben, welche aus den Informationen zu Mutterunternehmen bestehen.
Während es im ersten Schritt lediglich darum ging, die Frage des „wer ist wer“ zu beantworten, sollen durch die Level-2-Daten die Frage des „wer gehört wem“ beantwortet werden.
Die Eingabe des Suchbegriffs weicht von der offiziellen Schreibweise des Firmennamens ab.
Bitte geben Sie bei der Suche den Firmennamen oder Teile davon exakt in der Schreibweise ein, wie das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Der LEI wurde noch nicht vergeben.
Bei Beantragung des LEI wird vor der Vergabe geprüft, ob für das Unternehmen bereits ein LEI bei einer anderen LOU existiert. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, teilen wir Ihnen den LEI per E-Mail mit. Bei Unstimmigkeiten benachrichtigen wir Sie ebenfalls per E-Mail, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.
Ja, auch für eine Zweigniederlassung in einem anderen Land kann ein LEI beantragt werden. Allerdings sind die Anzahl der LEIs, die für Zweigniederlassungen pro Land vergeben werden, auf einen begrenzt. Sollte Ihr Unternehmen also mehrere Zweigniederlassungen in einem Land haben, sollten Sie prüfen, welche den LEI bekommen soll.
Der LEI für eine Zweigniederlassung muss immer von der Hauptniederlassung beantragt werden.
Zur Validierung der Zweigniederlassung werden folgende Dokumente benötigt:
Ein aktueller Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich die Zweigniederlassung befindet. Ein weiteres Dokument, welches die Beziehung der Haupt- und Zweigniederlassung bestätigt. Hierbei kann es sich beispielsweise um einen Jahresabschluss von einer der beiden Niederlassungen handeln.
Nein.
Nein, zur Beantragung eines LEI für eine Zweigniederlassung ist es zwingend notwendig, dass auch die Hauptniederlassung einen gültigen (Status: ISSUED) LEI besitzt.
Wenn das rechtlich selbständige Investmentvermögen nicht bei einem Registergericht eingetragen ist, muss das für die Verwaltung des Vermögens zuständige Unternehmen, z. B. die Kapitalverwaltungsgesellschaft im Beantragungsprozess angegeben werden. Für das verwaltende Unternehmen selbst – falls erforderlich – kann selbstverständlich ebenfalls ein LEI beantragt werden.
Ist das Investmentvermögen bei einem Registergericht eingetragen, z. B. ein geschlossener Fonds, muss ein LEI für eine Firma/Institution beantragt werden.
Mehr Informationen hinsichtlich der benötigten Dokumente für die LEI Beantragung für Investmentvermögen finden Sie unter: Welche Dokumente muss ich zur Beantragung eines LEI zur Verfügung stellen?
Wir setzen Cookies ein, um unsere Webseiten optimal für Sie zu gestalten und unsere Plattform für Sie zu verbessern. In den Einstellungen können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen wollen. Weitere Infos sowie die Möglichkeit Ihre Auswahl jederzeit zu ändern und erteilte Einwilligungen zu widerrufen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.
Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind.
Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.
Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.
Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.
Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.
Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.