Das GLEIS ist ein föderales internationales System von Vergabestellen für LEIs, das von einer zentralen Einheit in der Form einer Stiftung – der Global LEI Foundation (GLEIF) – gesteuert und von einer übergeordneten Aufsichtseinheit überwacht wird.
Die Aufsicht über das System wird vom LEI Regulatory Oversight Committee (LEI-ROC) wahrgenommen, in dem Gesandte der nationalen Finanzmarktaufsichtsbehörden vertreten sind.
Die GLEIF ist der „verlängerte Arm“ des GLEIS und ist als Stiftung gegründet worden. Sie sorgt für das prozessuale Beziehungsgeflecht zwischen den Local Operating Units (LOUs) – sprich den LEI Vergabestellen – und sich selbst bzw. dem LEI-ROC.
Die LOUs sind die nationalen Vergabestellen für den LEI und sorgen für die sichere Identifikation und Authentifizierung der Entitäten, die einen LEI beantragen und führen möchten.
Ein Legal Entity Identifier (LEI) ist eine global eindeutige Kennung für eigenständige Rechtsträger im Finanzmarkt, die dazu dient, jeden Vertragspartner und jede Finanztransaktion weltweit eindeutig zu identifizieren.
LEI Codes werden von Local Operating Units (LOU) ausgestellt. Sofern ein LEI von einer LOU ausgestellt wurde, welche durch die GLEIF akkreditiert ist, ist dieser LEI für alle Transaktionsmeldungen gültig.
Das LEIReg vergibt bereits seit 2017 als akkreditierte Vergabestelle weltweit LEIs.
Weitere Informationen zum LEIReg: Was ist das LEIReg?
Die globale Finanzkrise in 2008 verdeutlichte eine mangelhafte Transparenz und Sicherheit am Finanzmarkt. Auf Initiative der G20-Staaten wurde ein weltweit anerkanntes Identifikationssystem angeregt, welches der Finanzstabilitätsrat, bestehend aus den Vertretern der jeweiligen Finanzaufsichtsbehörden, mit dem LEI erfolgreich realisierte.
Der Finanzstabilitätsrat gründete die Global LEI Foundation (GLEIF). Letztere hat das LEIReg bereits 2017 als offizielle LEI-Vergabestelle akkreditiert und ist zusammen mit dem LEI Regulatory Oversight Committee, kurz LEIROC, für die supranationale Überwachung der LEI-Vergabestellen zuständig.
Um einen vollumfänglichen Zugang auf den Finanzmärkten zu haben, ist daher jeder eigenständige Rechtsträger seit Januar 2018 nach MIFID II gesetzlich dazu verpflichtet, sich mit einem LEI zu identifizieren. Nur so kann rechtskräftig mit Wertpapieren und Derivaten gehandelt werden. Durch eine eindeutige Rechtsträgeridentifikation sollen insbesondere Risiken wie Geldwäsche und Marktmissbrauch bei internationalen Finanzgeschäften unterbunden werden.
Zur Veranschaulichung finden Sie hier ein kurzes Tutorial zum Thema LEI.
In Deutschland betreibt die Bundesanzeiger Verlag GmbH seit Januar 2014 eine eigene Vergabestelle, das sogenannte LEIReg und vergibt und verwaltet weltweit LEIs. Die GLEIF hat das LEIReg bereits 2017 als offizielle LEI Vergabestelle akkreditiert. Das LEIReg versteht sich nicht nur als Vergabestelle, sondern als kompetenter Partner und LEI Experte und steht im regen Kontakt zu seinen Kunden. Sein Augenmerk richtet es insbesondere darauf, dass die Prozesse rund um die LEI Beantragung, Verwaltung und Verlängerung vereinfacht werden und dass diese sowohl für die nichtfinanzielle als auf die finanzielle Gegenpartei ressourcensparend sind. Hierbei kooperiert das LEIReg erfolgreich sowohl mit nationalen als auch internationalen Finanzinstituten und bietet maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein und weitere Staaten an.
Beim LEI Code handelt es sich um eine 20-stellige alphanumerische Kombination (gemäß ISO-Standard 17442).
Einen LEI benötigen derzeit alle Unternehmen, die am Wertpapier- bzw. Derivatehandel teilnehmen, um die Pflichten aus der Verordnung der europäischen Marktinfrastruktur (EMIR) und der europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR, MiFID II) zu erfüllen.Gemäß Artikel 9 der EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) ist der LEI seit dem 1. November 2017 für Meldungen zum Zwecke der Identifizierung vorgeschrieben.Seit dem 3. Januar 2018 ist zudem bei meldepflichtigen Geschäften gemäß Artikel 26 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) im Rahmen von MiFID II ein aktiver LEI zur Identifizierung erforderlich.
Transaktionsregister setzen hier den LEI verpflichtend voraus. Mit Blick auf die Regulierung der Finanzmärkte ist jedoch weiterhin zu erwarten, dass die Verwendung eines LEIs weltweit von vielen weiteren Behörden und Institutionen vorausgesetzt wird.
Erste Adressaten sind die finanziellen Gegenparteien:
Im Rahmen der SFTR (Securities Financing Transactions Regulation) sind seit dem 13. Juli 2021 auch die nicht finanziellen Gegenparteien, also alle anderen Unternehmen der realen Wirtschaft), Adressaten.Privatpersonen und rechtlich unselbstständige Unternehmensteile benötigen keinen LEI. Sonderregelungen kann es für natürliche Personen, die geschäftlich tätig sind, geben.
Nähere Informationen zur LEI-Fähigkeit von natürlichen Personen finden Sie unter „LEIs für natürliche Personen mit unternehmerischer Tätigkeit“.
LEI-Nummern enthalten Informationen über den Rechtsträger und sind mit wichtigen Referenzdaten verbunden. Diese Informationen können in zwei Level aufgeteilt werden:
Level-1-Daten: Wer ist wer?
Level-2-Daten: Wer gehört wem?
Zu den öffentlich verfügbaren Daten gehört ein vollständiger Datensatz, der alle von der Bundesanzeiger Verlag GmbH verwalteten Datensätze im XML-Format beinhaltet. Das Format enthält sämtliche durch den ISO-Standard 17442 definierten Felder.
Ja, die Angaben werden veröffentlicht und sind als XML-Datensatz verfügbar, sofern die verbundenen Mutterunternehmen einen LEI besitzen. Besitzt das Mutterunternehmen keinen LEI, werden Referenzdaten hierzu nicht veröffentlicht.
Liegt keine Beziehung zu einem Mutterunternehmen oder liegt ein Widerspruch (opt-out) zur Meldung der Mutterunternehmen vor, so wird diese jeweilige Information veröffentlicht.
Sofern Sie im Zuge der LEI Suche einen Datenfehler oder ein Duplikat ausfindig machen sollten, teilen Sie uns bitte online per Challenge-Formular mit. Zum Formular gelangen Sie über den Link „Duplikate oder Datenfehler melden“ unterhalb des Firmennamens.
Täglich werden alle veröffentlichten LEI Datensätze des LEIReg auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Legal Entity Identifier müssen jederzeit aktuell und öffentlich verfügbar sein, um das Prinzip der Transparenz auf dem Finanzmarkt zu gewährleisten.
Um die Registrierung durchzuführen, klicken Sie im oberen rechten Bereich auf die Schaltfläche Registrieren.
Geben Sie hier bitte Ihre E-Mail-Adresse und ein selbstgewähltes Passwort an. Zusätzlich sind noch Antragstellerdaten sowie unternehmensbezogene Daten des Antragstellers anzugeben. Im Anschluss erhalten Sie eine Registrierungs-E-Mail, die Sie bestätigen müssen.
Weitere Informationen zur Registrierung und LEI-Beantragung finden Sie in unserer Checkliste zum Erhalt Ihres LEIs
Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an und gehen in den Bereich „Meine Daten“ und hier im Block Stammdaten auf „Zugangsdaten“. Hier können Sie Ihren Login (E-Mail-Adresse) und Ihr Passwort ändern.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie noch über einen Benutzernamen (also keine E-Mail-Adresse) als Login verfügen, können Sie diesen nur über eine schriftliche Anfrage an leireg@bundesanzeiger.de ändern lassen.
Bitte loggen Sie sich ein, gehen in den Bereich „Meine Daten“ und klicken hier auf „Registrierungsdaten“. Hier können Sie nun die gewünschte Datenänderung vornehmen. Sollten Sie bereits über einen LEI für sich selbst verfügen, wird Ihnen hier ein Hinweis angezeigt, dass Sie die Änderung nur noch über den Bereich „LEIs/Datenverwaltung“ (unter „Meine Daten“) vornehmen können.
Bitte loggen Sie sich ein, gehen in den Bereich „Meine Daten“ und klicken hier auf „LEIs/Datenverwaltung“. Hier können Sie nun die gewünschte Datenänderung durch die Spalte „Aktion“ beantragen. Bitte klicken Sie durch die einzelnen Prozessschritte und nehmen Änderungen wo benötigt vor.
Bitte loggen Sie sich ein, gehen in den Bereich „MEINE DATEN“ und klicken hier auf „Registrierungsdaten“. Sollten Sie die Angaben Ihres Ansprechpartners hier nicht mehr ändern können – dies ist der Fall, wenn Sie bereits einen LEI für sich selbst besitzen – dann bitten wir Sie eine schriftliche Anfrage zur Änderung an leireg@bundesanzeiger.de zu senden.
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