Ihr LEI ist grundsätzlich nicht zeitlich befristet und nach Erstbeantragung zunächst 12 Monate nutzbar.
Der LEI bzw. referenzierte Daten müssen jedoch jährlich revalidiert und verlängert werden, damit der LEI für ein weiteres Jahr seine Gültigkeit behält.
Sie können den genauen Zeitpunkt der nächsten Verlängerung Ihres LEI im LEIReg-Portal unter MEINE DATEN bzw. LEIs/Datenverwaltung einsehen. Das Verlängerungsdatum ist auch über den Bereich Suchen im LEIReg einsehbar, indem Sie hier Ihre entsprechende LEI Nummer suchen und auf Ihren Unternehmensnamen klicken. Hier gibt es die Angabe „Nächste Verlängerung“, welche Ihnen das Datum mitsamt Zeitpunkt anzeigt.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Verlängerung.
Die Gültigkeit des LEI für eine Zweigniederlassung beträgt ebenfalls ein Jahr. Allerdings ist sie an die Ablaufzeiten des LEI der Hauptniederlassung gekoppelt.
Beispiel: Sie haben den LEI für die Zweigniederlassung am 01.10.2017 bekommen, der LEI der Hauptniederlassung verliert aber bereits am 31.12.2017 seine Gültigkeit. Dann würde auch der LEI der Zweigniederlassung seine Gültigkeit am 31.12.2017 verlieren und müsste verlängert werden.
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