Aufgrund neuer Meldevorschriften besteht für Sie seit April 2019 beim Handel mit Finanzinstrumenten die Pflicht zur Führung eines Legal Entity Identifiers (LEI)!
Vor allem im Bereich der OTC-Derivat- und Wertpapiertransaktionen schafft die Meldung der LEI Nummer mehr Transparenz und wirtschaftliche Sicherheit für alle beteiligten Parteien und ist bei juristischen Personen sowohl durch die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) als auch durch die Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) bereits heute gesetzlich vorgeschrieben.
Seit April 2019 gibt es eine neue Fassung der ISO-Norm 17442. Somit sind jetzt auch beruflich handelnde Einzelpersonen, wie z.B. selbstständig gewerblich tätige natürliche Personen sowie Freiberufler, durch die Aufsichtsbehörden nach Art. 9 EMIR verpflichtet, bei oben genannten Transaktionen einen LEI zu führen. Hierzu zählen beispielsweise selbstständige Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Gewerbetreibende, Architekten, Kunst- und Kulturschaffende, Landwirte etc. Natürliche Personen, die als Privatperson handeln sind weiterhin von der LEI Pflicht ausgeschlossen. Auch die weitere Meldepflicht aus Art. 26 Abs. 1 MiFIR verpflichtet Sie nun zum Führen eines LEI.
Gemäß dem Motto „Kein LEI – Kein Handel“ sollten auch Sie Ihre wirtschaftliche Handelsfähigkeit an den Finanzmärkten sicherstellen und noch heute Ihren individuellen LEI bei uns beantragen!
Das Legal Entity Identifier Register (LEIReg) der Bundesanzeiger Verlag GmbH ist eine offiziell durch die Global LEI Foundation (GLEIF) akkreditierte LEI Vergabestelle und damit Ihr kompetenter Partner in Sachen LEI.
Beantragen Sie ganz einfach Ihren individuellen LEI in unserem Online-Portal unter folgendem Link:
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Bei Fragen zum Beantragungs- und Vergabeprozess stehen Ihnen unsere LEI Experten gerne telefonisch zur Verfügung!
für Freiberufler +49 800 1234335
für Finanzinstitute +49 221 97668300
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