MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) ist eine im Jahr 2004 durch die EU verabschiedete Richtlinie zur Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte. Das Ziel dieser Richtlinie war die Schaffung transparenter und integrierter Finanzmärkte, die es ermöglichen, Wertpapiere möglichst effizient und kostengünstig zu handeln.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde ein umfangreicher Katalog von Regelungen geschaffen. Dieser beinhaltet zum Beispiel Regeln zum Anlegerschutz, wie „Best Execution“ und einer entsprechenden Dokumentation. Weiterhin wurden mit MiFID eine Neudefinition von Handelsplätzen vorgenommen (Geregelte Märkte, Multilaterale Handelssysteme, systematische Internalisierer) und weitreichende Transparenzvorschriften für den OTC-Handel (OTC = over the counter = außerbörslicher Handel) eingeführt.
Im Zuge der Finanzkrise in 2008 wurden jedoch die zunehmenden Schwächen dieser Verordnung deutlich. Diese ließen sich unter anderem zurückführen auf eine erhöhte Fragmentierung der Handelsplätze, das Auftreten neuer Technologien und Finanzprodukte sowie auf zu große Ermessensspielräume der Mitgliedsstaaten.
Die aus der Finanzkrise gewonnenen Erkenntnisse führten im Jahr 2011 zu einer Überarbeitung von MiFID, die unter dem Namen MiFID II bekannt wurde, sowie ergänzender Verordnungen namens MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation). Diese neue Verordnung wurde am 15. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedet.
Mit MiFID II/ MiFIR wurde eine neue Marktstruktur eingeführt, um rechtliche und regulatorische Lücken zu schließen.
Handel soll -wenn möglich- nur noch über geregelte Plattformen stattfinden. Im Zuge dessen wurden sogenannte organisierte Handelssysteme (Organized Trading Facility, OTF) eingeführt, die für gleiche Wettbewerbsbedingungen beim Handel mit Nichteigenkapitalinstrumenten sorgen sollen.
Weiterhin werden mit MiFID II/ MiFIR Richtlinien eingeführt, die den OTC-Handel mit Derivaten regulieren. So sind ab 2018 alle finanziellen und nicht-finanziellen Gegenparteien dazu verpflichtet, alle bis dahin außerbörslich gehandelten Derivate auf einem der dafür vorgesehenen, organisierten Märkte zu handeln.
Ein weiterer Kernpunkt ist die Ausweitung der Vor- und Nachhandelstransparenzvorschriften und die Pflicht zur Meldung von Geschäften. Hierzu gehört auch eine eindeutige Identifizierung der Handelspartner.
Die EU legt in MiFID II fest, dass zur eindeutigen Identifizierung der an einem Handel beteiligten Gegenparteien der Legal Entity Identifier (LEI) genutzt werden soll. Der LEI erfüllt innerhalb von MiFID II zwei Aufgaben. Zum einen dient er den Gegenparteien zur gegenseitigen und eindeutigen Identifizierung. Zum anderen ist er Bestandteil der durch die Handelsplätze zu leistenden Transaktionsmeldungen und -aufzeichnung. Da die durch MiFID II vorgegebenen Regulationen zum 3. Januar 2018 in Kraft treten, ist demnach ab diesem Zeitpunkt ein Handel ohne einen LEI nicht mehr möglich.
Richtlinie (PDF 1.7MB)
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