Im Rahmen von DORA, der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act), wurde ein Technischer Durchführungsstandard im Entwurfsstatus veröffentlicht, welche u.a. die IKT-Dienstleisteridentifikation via gültigem Legal Entity Identifier (LEI) für Finanzunternehmen vorschreibt.
Dadurch wird der LEI aller Voraussicht nach im Rahmen von DORA für bestimmte juristische Personen zum 17. Januar 2025 zur Pflicht, da betroffene Unternehmen die DORA-Anforderungen ab diesem Zeitpunkt erfüllen müssen.
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Alle wesentlichen Informationen zu DORA für Sie im Überblick:
Der Digital Operational Resilience Act, kurz DORA, ist eine bedeutende regulatorische Maßnahme der Europäischen Union, die am 16. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Ziel von DORA ist es, die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor zu stärken, indem neue, einheitliche Vorschriften für den Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eingeführt werden. Es soll sichergestellt werden, dass eine breite Palette von Finanzunternehmen, darunter Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen und Zahlungsdienstleistersollen in der Lage sind, auf Cyberangriffe und andere digitale Bedrohungen effektiv zu reagieren und sich davon zu erholen.
Durch die strengen Vorschriften für Risikomanagement, Sicherheitsanforderungen und das Monitoring von Drittanbietern soll das Vertrauen in die digitale Infrastruktur des Finanzsektors gestärkt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt die Umsetzung von DORA in Deutschland aktiv und sieht darin einen Schlüssel zur Stärkung der Finanzmarktstabilität.
Das Dokument “Final Report on Draft ITS on Register of Information” befasst sich mit der Entwicklung von technischen Durchführungsstandards (implementing technical standard – kurz ITS) für die Registervorlagen in Bezug auf alle vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen durch Drittanbieter im Finanzsektor. Diese ITS ist notwendig, um das Risiko von IKT-Drittanbietern zu überwachen und den zuständigen Behörden die Überwachung zu erleichtern, wie im Rahmen der Digital Operational Resilience Act (DORA) vorgesehen.
Die ITS stellt sicher, dass Finanzinstitute detaillierte Informationen über ihre vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittanbietern auf verschiedenen Ebenen (Einzel-, Teilkonsolidierungs- und Konsolidierungsebene) aufbewahren und aktualisieren müssen. Diese Informationen werden in standardisierten Templates erfasst, um eine konsistente und effiziente Datenverwaltung zu gewährleisten.
Ein zentraler Aspekt der ITS ist die Identifizierung der IKT-Drittanbieter und der Finanzinstitute durch den Legal Entity Identifier (LEI), um eine eindeutige und konsistente Identifikation zu ermöglichen. Der aktuelle Draft der ITS schreibt ausdrücklich eine LEI-Pflicht zur Identifikation bestimmter juristischer Personen vor, damit betroffene Finanzinstitute ihre IKT-Drittdienstleister zweifelsfrei identifizieren können.
Finanzunternehmen (darunter Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen und Zahlungsdienstleister) und deren IKT-Drittanbieter müssen einen gültigen und aktiven LEI besitzen, sofern es sich um juristische Personen handelt.
Auf der offiziellen BaFin Webseite zum Thema DORA finden Sie weiterführende Informationen.
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