14.12.2015: Mit dem Start des neuen Aufsichtsregimes nach Solvency II am 1. Januar 2016 werden sich für die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten Unternehmen und Gruppen einige Änderungen in Bezug auf die Berichterstattung gegenüber der Aufsichtsbehörde ergeben. Dies betrifft auch die Verwendung des LEI in Bezug auf die Berichterstattung von Unternehmen und Gruppen, die in den Anwendungsbereich der Solvency II-Richtlinie fallen sowie in geringerem Umfang auch die übrigen Unternehmen.
Aus diesem Grund hat die BaFin das Merkblatt zum Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsgruppen und Pensionsfonds(PDF 251 kB) für die unter der Aufsicht der BaFin stehenden Unternehmen herausgegeben.
In Kapitel 3 werden spezifische Hinweise zur Berichterstattung unter Solvency II gegeben. Im Rahmen der Hinweise zum regelmäßigen quantitativen Berichtswesen an die Aufsichtsbehörde wird in Kapitel 3.7.2 der LEI als Identifikationsnummer benannt. Die Meldeverordnung wird die Verwendung des LEI für o.g. Zwecke vorschreiben.
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